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   VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436   

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https://dejure.org/2019,27622
VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436 (https://dejure.org/2019,27622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2019 - 4 CE 19.1436 (https://dejure.org/2019,27622)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2019 - 4 CE 19.1436 (https://dejure.org/2019,27622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 21, 57 Abs. 2 Satz 1; WAS § 8; BayVwVfG Art. 57
    Vorliegen eines privatrechtlichen Sonderabnahmevertrag zur Wasserlieferung

  • rewis.io

    Vorliegen eines privatrechtlichen Sonderabnahmevertrag zur Wasserlieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondervereinbarung für Anschluss an gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung; Schriftform; privatrechtlicher Sonderabnahmevertrag; Kündigung; Einstellung der Wasserlieferung; Wasserversorgungseinrichtung; Sondervereinbarung; Sonderabnahmevertrag; Gemeinde; ...

  • rechtsportal.de

    GO Art. 21 ; GO Art. 57 Abs. 2 S. 1
    Fortlaufende Belieferung eines außerhalb des Gemeindegebiets ansässigen Betriebs mit Wasser; Nichtbestehen einer schriftlichen Sondervereinbarung über einer Wasserlieferung; Bestehen eines zivilrechtlichen Sonderabnahmevertrags; Gelten der allgemeinen Grundsätze über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 03.03.2015 - 4 B 14.415

    Anspruch auf Abschluss einer Sondervereinbarung zum Anschluss an eine

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
    Im Übrigen ist das Betriebsgrundstück der Antragstellerin nicht im Sinn des § 4 Abs. 2 Satz 2 WAS von der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen, weil die Versorgungsleitung - was die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren nicht bestritten hat - nicht unmittelbar an die Grundstücksgrenze heranreicht (vgl. BayVGH, U.v. 3.3.2015 - 4 B 14.415 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Bei der Sondervereinbarung gemäß § 8 WAS handelt es sich - ebenso wie bei einer solchen nach einer Entwässerungssatzung - um eine vertragliche Abmachung, also um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinn von Art. 54 ff. BayVwVfG (vgl. BayVGH, U.v. 3.3.2015 - 4 B 14.415 - juris Rn. 33; B.v. 30.9.2002 - 23 ZB 02.846 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
    Jedenfalls haben die Beteiligten individuell einen privaten Sonderabnahmevertrag geschlossen (vgl. BGH, U.v. 15.2.2006 - VIII ZR 138/05 - NJW 2006, 1667 Rn. 15 f.), auf den weder die Wasserabgabesatzung des Antragsgegners noch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Anwendung findet.
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 4 BV 13.2391

    Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
    Die Vereinbarung bedarf daher gemäß Art. 57 BayVwVfG der Schriftform, wobei sich das Formerfordernis sowohl auf das Vertragsangebot als auch auf dessen Annahme bezieht (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 4 BV 13.2391 - VGH n.F. 68, 105 = juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08

    Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
    Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen können Dauerschuldverhältnisse - unbeschadet des in § 314 BGB normierten außerordentlichen Kündigungsrechts -ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (vgl. nur BGH, B.v. 15.9.2009 - VIII ZR 241/08 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.09.2002 - 23 ZB 02.846
    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
    Bei der Sondervereinbarung gemäß § 8 WAS handelt es sich - ebenso wie bei einer solchen nach einer Entwässerungssatzung - um eine vertragliche Abmachung, also um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinn von Art. 54 ff. BayVwVfG (vgl. BayVGH, U.v. 3.3.2015 - 4 B 14.415 - juris Rn. 33; B.v. 30.9.2002 - 23 ZB 02.846 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.331

    Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags - Parallelentscheidung zu VG

    Die Beteiligten hätten in diesem Fall durch den tatsächlichen Leistungsbezug ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis begründet (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 5 unter Verweis auf BGH, U.v. 15.2.2006 - VIII ZR 138/05 - NJW 2006, 1667 Rn. 15f.), über das die Verwaltungsgerichtsbarkeit entgegen der Ansicht der Beklagten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ebenfalls zu entscheiden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).

    Entgegen der Auslegungsregel des § 154 BGB kommt ausnahmsweise ein Sonderabnahmevertrag zustande, bei dem über den Preis in entsprechender Anwendung der §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).

    Bei dieser Variante wäre eine Kündigung durch die Klägerin nicht mehr vertraglich ausgeschlossen und mit angemessener Kündigungsfrist möglich (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 6).

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.1035

    Zur Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

    Die Beteiligten hätten in diesem Fall durch den tatsächlichen Leistungsbezug ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis begründet (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 5 unter Verweis auf BGH, U.v. 15.2.2006 - VIII ZR 138/05 - NJW 2006, 1667 Rn. 15f.), über das die Verwaltungsgerichtsbarkeit entgegen der Ansicht der Beklagten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ebenfalls zu entscheiden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).

    Entgegen der Auslegungsregel des § 154 BGB kommt ausnahmsweise ein Sonderabnahmevertrag zustande, bei dem über den Preis in entsprechender Anwendung der §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).

    Bei dieser Variante wäre eine Kündigung durch die Klägerin nicht mehr vertraglich ausgeschlossen und mit angemessener Kündigungsfrist möglich (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 6).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 4 C 19.1345

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für Zahlungsklage aus "faktischem

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das von der Klägerin geltend gemachte faktische Dauerschuldverhältnis an dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des Art. 57 BayVwVfG scheitern könnte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris Rn. 4 f.).
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