Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GO Art. 21, 57 Abs. 2 Satz 1; WAS § 8; BayVwVfG Art. 57
Vorliegen eines privatrechtlichen Sonderabnahmevertrag zur Wasserlieferung - rewis.io
Vorliegen eines privatrechtlichen Sonderabnahmevertrag zur Wasserlieferung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sondervereinbarung für Anschluss an gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung; Schriftform; privatrechtlicher Sonderabnahmevertrag; Kündigung; Einstellung der Wasserlieferung; Wasserversorgungseinrichtung; Sondervereinbarung; Sonderabnahmevertrag; Gemeinde; ...
- rechtsportal.de
GO Art. 21 ; GO Art. 57 Abs. 2 S. 1
Fortlaufende Belieferung eines außerhalb des Gemeindegebiets ansässigen Betriebs mit Wasser; Nichtbestehen einer schriftlichen Sondervereinbarung über einer Wasserlieferung; Bestehen eines zivilrechtlichen Sonderabnahmevertrags; Gelten der allgemeinen Grundsätze über ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 01.07.2019 - W 2 E 19.346
- VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 03.03.2015 - 4 B 14.415
Anspruch auf Abschluss einer Sondervereinbarung zum Anschluss an eine …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
Im Übrigen ist das Betriebsgrundstück der Antragstellerin nicht im Sinn des § 4 Abs. 2 Satz 2 WAS von der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen, weil die Versorgungsleitung - was die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren nicht bestritten hat - nicht unmittelbar an die Grundstücksgrenze heranreicht (vgl. BayVGH, U.v. 3.3.2015 - 4 B 14.415 - juris Rn. 29 m.w.N.).Bei der Sondervereinbarung gemäß § 8 WAS handelt es sich - ebenso wie bei einer solchen nach einer Entwässerungssatzung - um eine vertragliche Abmachung, also um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinn von Art. 54 ff. BayVwVfG (vgl. BayVGH, U.v. 3.3.2015 - 4 B 14.415 - juris Rn. 33;… B.v. 30.9.2002 - 23 ZB 02.846 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05
Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
Jedenfalls haben die Beteiligten individuell einen privaten Sonderabnahmevertrag geschlossen (vgl. BGH, U.v. 15.2.2006 - VIII ZR 138/05 - NJW 2006, 1667 Rn. 15 f.), auf den weder die Wasserabgabesatzung des Antragsgegners noch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Anwendung findet. - VGH Bayern, 24.04.2015 - 4 BV 13.2391
Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
Die Vereinbarung bedarf daher gemäß Art. 57 BayVwVfG der Schriftform, wobei sich das Formerfordernis sowohl auf das Vertragsangebot als auch auf dessen Annahme bezieht (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 4 BV 13.2391 - VGH n.F. 68, 105 = juris Rn. 27 m.w.N.). - BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08
Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen können Dauerschuldverhältnisse - unbeschadet des in § 314 BGB normierten außerordentlichen Kündigungsrechts -ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (vgl. nur BGH, B.v. 15.9.2009 - VIII ZR 241/08 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.09.2002 - 23 ZB 02.846
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2019 - 4 CE 19.1436
Bei der Sondervereinbarung gemäß § 8 WAS handelt es sich - ebenso wie bei einer solchen nach einer Entwässerungssatzung - um eine vertragliche Abmachung, also um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinn von Art. 54 ff. BayVwVfG (…vgl. BayVGH, U.v. 3.3.2015 - 4 B 14.415 - juris Rn. 33; B.v. 30.9.2002 - 23 ZB 02.846 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.331
Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags - Parallelentscheidung zu VG …
Die Beteiligten hätten in diesem Fall durch den tatsächlichen Leistungsbezug ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis begründet (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 5 unter Verweis auf BGH, U.v. 15.2.2006 - VIII ZR 138/05 - NJW 2006, 1667 Rn. 15f.), über das die Verwaltungsgerichtsbarkeit entgegen der Ansicht der Beklagten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ebenfalls zu entscheiden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).Entgegen der Auslegungsregel des § 154 BGB kommt ausnahmsweise ein Sonderabnahmevertrag zustande, bei dem über den Preis in entsprechender Anwendung der §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).
Bei dieser Variante wäre eine Kündigung durch die Klägerin nicht mehr vertraglich ausgeschlossen und mit angemessener Kündigungsfrist möglich (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 6).
- VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.1035
Zur Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
Die Beteiligten hätten in diesem Fall durch den tatsächlichen Leistungsbezug ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis begründet (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 5 unter Verweis auf BGH, U.v. 15.2.2006 - VIII ZR 138/05 - NJW 2006, 1667 Rn. 15f.), über das die Verwaltungsgerichtsbarkeit entgegen der Ansicht der Beklagten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ebenfalls zu entscheiden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).Entgegen der Auslegungsregel des § 154 BGB kommt ausnahmsweise ein Sonderabnahmevertrag zustande, bei dem über den Preis in entsprechender Anwendung der §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris).
Bei dieser Variante wäre eine Kündigung durch die Klägerin nicht mehr vertraglich ausgeschlossen und mit angemessener Kündigungsfrist möglich (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris, Rn. 6).
- VGH Bayern, 15.10.2019 - 4 C 19.1345
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für Zahlungsklage aus "faktischem …
Dem steht auch nicht entgegen, dass das von der Klägerin geltend gemachte faktische Dauerschuldverhältnis an dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des Art. 57 BayVwVfG scheitern könnte (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2019 - 4 CE 19.1436 - juris Rn. 4 f.).